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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Gaststätte – Ausnahme im Geltungsbereich des TVöD
Das Sächsische LAG (Urt. v. 11.7.2023 – 3 Sa 485/21; Rev. eingelegt unter dem Az. 4 AZR 195/23) hatte sich mit dem Geltungsbereich des TVöD zu befassen. Die Beklagte betreibt ein Eissportzentrum und unterhält dort eine Großküche, in der Speisen hergestellt, d. h. vorgekocht, portioniert und eingelagert werden. Diese werden über die gastronomischen Einrichtungen der Liegenschaften vertrieben.
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