Gegen den Willen der Chefärzte?

Ein arbeitsrechtlicher Überblick
Krankenhäuser sind inzwischen rechtlich und wirtschaftlich gesehen gewöhnliche Unternehmen. Daher müssen Strukturen und Leistungen regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden. Dies gelingt relativ einfach, wenn die betroffenen Chefärzte den Kurs der Krankenhausleitung unterstützen. Andernfalls müssen Veränderungen gegen deren Willen durchgesetzt werden.
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Doktor Bild: Ocskay Mark /stock.adobe.com
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1 Ausgangslage und Problem

Krankenhäuser stehen vor der Frage, wie die arbeitsrechtlichen Mittel (Dienstanweisung und Änderungskündigung) konkret nutzbar sind, um Veränderungen auch gegen den Willen der Chefärzte durchzusetzen. Zunächst muss dazu der rechtliche Status quo ermittelt werden. Dies ist oft nicht unproblematisch, da zahlreiche derzeit verwendete Chefarztdienstverträge schon älter und die Dokumentation etwaiger Änderungen nur unzureichend sind. Hinzu kommt, dass zahlreiche (nicht individuell ausgehandelte) Klauseln, die seinerzeit gängig waren (insb.

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Redaktion (allg.)

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Gegen den Willen der Chefärzte?
Seite 708 bis 712
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