Gegen den Willen der Chefärzte?
1 Ausgangslage und Problem
Krankenhäuser stehen vor der Frage, wie die arbeitsrechtlichen Mittel (Dienstanweisung und Änderungskündigung) konkret nutzbar sind, um Veränderungen auch gegen den Willen der Chefärzte durchzusetzen. Zunächst muss dazu der rechtliche Status quo ermittelt werden. Dies ist oft nicht unproblematisch, da zahlreiche derzeit verwendete Chefarztdienstverträge schon älter und die Dokumentation etwaiger Änderungen nur unzureichend sind. Hinzu kommt, dass zahlreiche (nicht individuell ausgehandelte) Klauseln, die seinerzeit gängig waren (insb.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Redaktion (allg.)

· Artikel im Heft ·
Die Bestimmungen der §§ 305 bis 310 BGB gelten bei allen Arbeitsverträgen und sonstigen individualrechtlichen Vereinbarungen, welche der
Sofern die möglichen Arbeitsorte durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften nicht auf das
Mehrdimensionale Strukturen
Der Begriff „Matrixstruktur“ ist gesetzlich nicht definiert. Wenn von „Matrixstrukturen“ die Rede ist, werden
Grundsatz: Territorialprinzip
Aufgrund des sog. Territorialitätsprinzips gilt deutsches Recht grundsätzlich nur im Inland und im Ausland das lokale
Ist-Situation und Entwicklungstrends
Die deutschen Unternehmen stehen aktuell vor gewaltigen Herausforderungen: Die Corona-Pandemie
Arbeitsrechtlicher Geheimnisschutz unabhängig vom GeschGehG?
Nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 GeschGehG sollen vom GeschGehG Rechte und Pflichten