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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Gemeinschaftsbetrieb und Arbeitnehmerüberlassung

Der Kläger war als Produktionsmitarbeiter im Werk P der Beklagten im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrags beschäftigt, der zum 30.6.2016 endete. Die Beklagte gehört zu einer Konzerngruppe, die Beschlagtechnik produziert. Sie ist tarifgebunden.

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