Gender Pay Gap in Deutschland

Bestandsaufnahme und Ausblick

Gleiche Arbeit = gleicher Lohn? Seit 1957 stellt jeder Mitgliedstaat gem. Art. 157 Abs. 1 AEUV die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicher – zumindest in der Theorie. Aber ist dem auch in der Praxis so? Über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren zeigt sich ein positiver Trend bei der unbereinigten Entgeltlücke in Deutschland – seit 2011 ist sie von 22,4 auf 18 % im Jahr 2022 gesunken. Trotzdem besteht noch ein erheblicher Handlungsbedarf auf dem Weg zu einer geschlechtsneutralen Verdienstverteilung von Frauen und Männern. Woran liegt es, dass Frauen in Deutschland oftmals noch immer deutlich weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen? Und weshalb hat sich die Situation durch die Einführung des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) kaum geändert? Was hat sich in den letzten Jahren in der Rechtsprechung getan und mit welchen Änderungen haben Unternehmen aufgrund der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie zu rechnen?

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 Bild: Photobank/stock.adobe.com
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Überblick

Der unbereinigte Gender Pay Gap zeigt die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Frauen und dem von Männern in Prozent. In den 27 Mitgliedstaaten der EU verdienten Frauen im Jahr 2022 durchschnittlich 13 %, in Deutschland 18 % weniger als ihre männlichen Kollegen (Statistics | Eurostat [europa.eu], EU Schlüsselindikatoren, Geschlechtsspezifisches Lohngefälle).

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Sarah Klachin

Sarah Klachin
LL.M., Rechtsanwältin, Pinsent Masons Rechtsanwälte Steuerberater Solicitors PartmbH, München

Gabriele Hofmann

Gabriele Hofmann
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Pinsent Masons Rechtsanwälte Steuerberater Solicitors Part mbB

· Artikel im Heft ·

Gender Pay Gap in Deutschland
Seite 20 bis 25
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