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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Gutscheine und Gehalt
In dem durch das BSG (Urt. v. 23.2.2021 – B12R21/18R) entschiedenen Fall ging es um die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Tankgutscheinen. Der Fall wies die Besonderheit auf, dass diese Tankgutscheine nicht zusätzlich zum sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgelt gewährt wurden, sondern als neue Gehaltsanteile anstelle des bisherigen Bruttoarbeitslohns.
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