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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Headset ist keine technische Überwachungseinrichtung
Vor dem Sächsischen LAG stritten die Betriebsparteien über die Mitbestimmungspflichtigkeit der Anordnung zum Tragen von Headsets während der Arbeit. Das Unternehmen ist ein international tätiges Bekleidungsunternehmen, die Firmenzentrale und die zentrale IT-Abteilung befindet sich in Dublin. Es gibt mehrere örtliche Betriebsräte und einen Gesamtbetriebsrat.
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