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 Bild: Vadym/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 27 Minuten
ARBEITSRECHT

Herr im eigenen Haus

Was dürfen Arbeitgeber und Führungskräfte?

Das Hausrecht

Der Arbeitgeber hat das Hausrecht im Betrieb, d. h. entscheidet über den Zutritt, wobei er sich nicht diskriminierend i. S. d. AGG oder willkürlich-schikanös verhalten darf, sondern objektive, sachliche Gründe benötigt.

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