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ARBEITSRECHT
Herr im eigenen Haus
Was dürfen Arbeitgeber und Führungskräfte?
Das Hausrecht
Der Arbeitgeber hat das Hausrecht im Betrieb, d. h. entscheidet über den Zutritt, wobei er sich nicht diskriminierend i. S. d. AGG oder willkürlich-schikanös verhalten darf, sondern objektive, sachliche Gründe benötigt.
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