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ARBEITSRECHT - Aus dem Ticker

Hoher Altersunterschied: Hinterbliebenenversorgung darf gekürzt werden

Es liegt keine gegen das AGG verstoßende Diskriminierung wegen des Alters vor, wenn eine Regelung vorsieht, dass die Hinterbliebenenversorgung des jüngeren Ehepartners für jedes volle über zehn Jahre hinausgehende Jahr des Altersunterschieds um fünf von hundert gekürzt wird.

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