Lesedauer: ca. 2 Minuten
ARBEITSRECHT - Aus dem Ticker
Hoher Altersunterschied: Hinterbliebenenversorgung darf gekürzt werden
Es liegt keine gegen das AGG verstoßende Diskriminierung wegen des Alters vor, wenn eine Regelung vorsieht, dass die Hinterbliebenenversorgung des jüngeren Ehepartners für jedes volle über zehn Jahre hinausgehende Jahr des Altersunterschieds um fünf von hundert gekürzt wird.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
