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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Initiativrecht des Betriebsrats bei elektronischer Zeiterfassung
Das BAG entschied im Jahr 1989, dass ein Initiativrecht des Betriebsrats bei der Einführung einer technischen Einrichtung zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle (§ 87 Abs. 1 Nr.
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