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ARBEITSRECHT - Aus dem Ticker
Jahresurlaub verfällt auch ohne Antrag nicht automatisch, es sei denn …
Der automatische Verlust des bezahlten Jahresurlaubs kann nicht damit begründet werden, dass der Arbeitnehmer es versäumt hat, einen Antrag auf Urlaub zu stellen. Das geht aus zwei Urteilen des EuGH hervor.
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