Kapitalwahlrechte in der bAV

Aktuelle BAG-Rechtsprechung und Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis

Gleich zu Jahresbeginn befasste sich der 3. Senat des BAG in zwei Fällen mit der Zulässigkeit eines Kapitalwahlrechts in einer Versorgungszusage der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Streitig war die Auszahlung der Versorgungsleistung als Einmalzahlung. Die betroffenen Betriebsrentner hätten eine lebenslang laufende Rente bevorzugt. In diesem Kontext werden hier mit Kapitalwahlrechten im Zusammenhang stehende rechtliche Aspekte erläutert und verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten in der betrieblichen Praxis vorgestellt.

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 Bild: fran_kie/stock.adobe.com
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BAG-Entscheidungen vom 17.1.2023

1. Aktenzeichen 3 AZR 220/22

Die Betriebsrentnerin hatte von ihrem Arbeitgeber eine Versorgungszusage im Durchführungsweg einer pauschaldotierten Unterstützungskasse erhalten. Im Leistungsplan der Unterstützungskasse ist folgender Vorbehalt geregelt:

„Die Versorgungskasse behält sich vor, anstelle einer laufenden Rente eine einmalige Kapitalleistung in Höhe einer 10-fachen Jahresrente zu zahlen.“

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Heike Hoppach

Heike Hoppach
ppa., Rechtsanwältin, Leiterin Competence Center Betriebliche Vorsorge, TPC Betriebliche Vorsorge – MLP Finanzberatung SE

Christine Geßner

Christine Geßner
Rechtsanwältin, Competence Center Recht Betriebliche Vorsorge, TPC Betriebliche Vorsorge - Ein Geschäftsbereich der MLP Finanzberatung SE

· Artikel im Heft ·

Kapitalwahlrechte in der bAV
Seite 46 bis 49
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