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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Kein Einsichtsrecht des Betriebsrats in die elektronische Personalakte
Vor dem LAG Düsseldorf (Beschl. v. 23.6.2020 – 3 TaBV 65/19, rk.) stritten die Betriebsparteien über ein in einer Gesamtbetriebsvereinbarung geregeltes permanentes Zugriffsrecht örtlicher Betriebsräte bzw. ihrer Vorsitzenden auf die elektronisch geführte Personalakte der im jeweiligen Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer.
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