Kein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Datenauskunftspflicht

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 Bild: THAWEERAT / stock.adobe.com
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Die Reichweite des immateriellen Schadensersatzanspruchs gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO ist nach wie vor nicht abschließend geklärt. Danach hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen.

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Kein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Datenauskunftspflicht
Seite 50

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