Kein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Datenauskunftspflicht

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 Bild: THAWEERAT / stock.adobe.com
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Die Reichweite des immateriellen Schadensersatzanspruchs gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO ist nach wie vor nicht abschließend geklärt. Danach hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen.

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Dr. Claudia Rid

Dr. Claudia Rid
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, München

· Artikel im Heft ·

Kein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Datenauskunftspflicht
Seite 50
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Anspruchsinhalt

Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat jeder Betroffene das Recht – also einen Auskunftsanspruch – zu erfahren, ob, wie und welche

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Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden

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Problempunkt

Mit Einführung des Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber grundsätzlich einen Anspruch auf

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Woraus ergeben sich die Auskunftsansprüche?

Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat jede Person das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer

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Problempunkt

Die Parteien streiten über Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach der DSGVO. Anlass des Rechtsstreits ist die

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Ausgangslage

Datenschutzrechtliche Aspekte durchdringen das Arbeitsrecht immer stärker. Sei es die Frage nach der Stellung des