Kein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Datenauskunftspflicht

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 Bild: THAWEERAT / stock.adobe.com
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Die Reichweite des immateriellen Schadensersatzanspruchs gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO ist nach wie vor nicht abschließend geklärt. Danach hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen.

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Kein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Datenauskunftspflicht
Seite 50
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Ein in einem Autohaus beschäftigter Verkäufer wandte sich an ein konkurrierendes Autohaus, um einen Audi Q3 zu privaten Zwecken zu kaufen und über die