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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach entzündeter Tätowierung
Eine Arbeitnehmerin ließ sich im Dezember 2023 am Unterarm tätowieren. In der Folgezeit kam es zu einer Entzündung am Unterarm, die mit Antibiotika medizinisch behandelt werden musste. Die Mitarbeiterin reichte daraufhin bei ihrem Arbeitgeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein und erschien nicht zur Arbeit. Der Arbeitgeber leistete für die Fehltage keine Entgeltfortzahlung.
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