„Keine Haftungserweiterung für Betriebsrentenansprüche in der Insolvenz“
Herr Pleul, was genau hat das BAG am 26. Januar dieses Jahres entschieden?
Das BAG hat in zwei Urteilen (3 AZR 139/17 und 3 AZR 878/16) entschieden, dass der Erwerber eines Betriebs aus der Insolvenz nur die nach Insolvenzeröffnung entstandenen Betriebsrentenansprüche der Beschäftigten erfüllen muss. Den vorinsolvenzlichen Teil muss er nicht bezahlen.
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Konradin Pleul
· Artikel im Heft ·
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