Klage auf Wiedereinstellung im Arbeitsrecht

„Ich will zurück“

Der Wiedereinstellungsanspruch ist gesetzlich nicht geregelt. Er wurde durch richterliche Rechtsfortbildung entwickelt, um bei betriebsbedingten Kündigungen nicht eingetretene Prognosen über den Wegfall des Beschäftigungsbedarfs auszugleichen. Hergeleitet wird der Wiedereinstellungsanspruch aus der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (§§ 241 Abs. 2, 242 BGB).

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 Bild: deagreez/stock.adobe.com
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Einführung

In der Praxis spielt der Anspruch auf Wiedereinstellung eher selten eine Rolle. Wenn er jedoch geltend gemacht wird, bestehen Rechtsunsicherheiten, da es für einige Rechtsfragen noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt.

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Lara-Christina Willems

Lara-Christina Willems
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Pinsent Masons, München

· Artikel im Heft ·

Klage auf Wiedereinstellung im Arbeitsrecht
Seite 22 bis 25
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Body Teil 1

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