Ausgangslage
„Sachgrundlose Arbeitszeitverringerung für mehr Flexibilität“ (vgl. Plenarprotokoll, 19/58, S. 6392f., 2018). Diese Gesetzesintention klingt zunächst nach einer perfekten Normierung ganz zugunsten des modernen Arbeitnehmers. Passend hierzu die Worte des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil: „Wir müssen in Deutschland dafür sorgen, dass die Arbeit zum Leben passt und nicht umgekehrt“ (vgl. Plenarprotokoll, 19/58, S. 6393, 2018).
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Prof. Dr. Oliver Haag
Judith Welte
· Artikel im Heft ·
Teilzeit im Allgemeinen
Zunächst ist es wichtig, sich die Definition der Teilzeit vor Augen zu führen, die Grundlage der weiteren Ausführung ist
Modelloptionen
In der Vergangenheit haben Arbeitgeber öfter selbst steuerfreie Sachbezüge gewährt, indem sie Gutscheine oder Wertkarten (z. B. von
Vergütungsfragen nicht gesetzlich geregelt
Das ArbZG ist ein öffentlich-rechtliches Arbeitsschutzrecht. Es beruht auf einer
Eigene duale Studentenausbildung
Ein beliebtes und oft genutztes Mittel ist die Einstellung eigener Studenten, z. B. in dualen Studiengängen. Der
Ausgangslage
Mit zunehmender Flexibilisierung des Arbeitslebens in Bezug auf Arbeitszeit und -ort erfreut sich auch das Sabbatical immer größerer
Das Arbeitsverhältnis der Klägerin bestand seit 1984 in Vollzeit. Ab dem Jahr 2005 reduzierte sie die regelmäßige Arbeitszeit auf die