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ARBEITSRECHT
Klassische Teilzeit und Brückenteilzeit
Voraussetzungen und Grenzen
Ausgangslage
„Sachgrundlose Arbeitszeitverringerung für mehr Flexibilität“ (vgl. Plenarprotokoll, 19/58, S. 6392f., 2018). Diese Gesetzesintention klingt zunächst nach einer perfekten Normierung ganz zugunsten des modernen Arbeitnehmers.
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