Kooperation mit Universitäten und Instituten

Arbeitsrechtliche Aspekte für die HR-Praxis mit Muster

Die Bundesrepublik hat zahlreiche gute Universitäten und wissenschaftliche Institute mit hervorragenden Wissenschaftlern. Diese suchen oft Projekte für angewandte Forschung bzw. Studien. Die Unternehmen ihrerseits profitieren von der Zusammenarbeit mit diesen, da sie neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Entwicklungen in ihre Produkt- bzw. Prozessentwicklung einfließen lassen und so einen Vorsprung im harten internationalen Wettbewerb erlangen können. Deutschland kann und muss als rohstoffarmer, „teurer“ Standort primär auf der Seite von Innovation, Qualität und Effizienz punkten, um „vorn“ dabei zu sein. Daraus ergibt sich eine Win-win-Situation Wirtschaft – Wissenschaft. Zudem kann dadurch frühzeitig Kontakt zu Nachwuchswissenschaftlern geknüpft werden, die nach Studium oder Doktorarbeit einen beruflichen Einstieg in der Wirtschaft suchen.

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 Bild: Vadym/stock.adobe.com
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Eigene duale Studentenausbildung

Ein beliebtes und oft genutztes Mittel ist die Einstellung eigener Studenten, z. B. in dualen Studiengängen. Der Arbeitgeber zahlt durchgängig ein Ausbildungsgehalt zwischen i. d. R.aktuell 600 bis 1.800 Euro brutto/Monat. Zusätzlich können Unternehmen weitere Kosten teilweise oder vollständig übernehmen,z. B. etwaig anfallende Studiengebühren, Fahrt- oder Lernmittelkosten. Auch Zusagen zu Freistellungen z. B. für Prüfungsphasen sind möglich und erhöhen die Attraktivität, das duale Studium beim eigenen Unternehmen zu absolvieren.

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Sandro Geil

Sandro Geil
Lead Legal Counsel IT-, Data Protection & AI Law, BWI GmbH, Frankfurt am Main

· Artikel im Heft ·

Kooperation mit Universitäten und Instituten
Seite 24 bis 30
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