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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Korrigierende Rückgruppierung: Vertrauensschutz

Die beklagte Arbeitgeberin teilte der Klägerin mit, dass eine Überprüfung ihrer Eingruppierung die Bewertung mit EG 10 ergeben habe. Im Jahr 2012 wurde ein weiteres Stellenbewertungsgutachten mit dem Ergebnis EG 9 erstellt. Die Arbeitgeberin teilte der Beschäftigten mit, dass ab dem 1.8.2014 die Eingruppierung (wieder) aus der EG 9 erfolgen werde.

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