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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Krankheitsbedingte Kündigung und Angebot eines bEM
Selbst bei einer ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit von fünfeinhalb Jahren kann eine krankheitsbedingte Kündigung daran scheitern, dass der Arbeitgeber es unterlassen hat, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (im Folgenden bEM) anzubieten.
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