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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Krankheitsbedingte Kündigung und Datenschutz im BEM
Eine ordentliche Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen setzt eine negative Zukunftsprognose voraus, die angenommen wird, wenn ein Mitarbeiter über drei Jahre hinweg mehr als sechs Wochen pro Jahr arbeitsunfähig erkrankt ist. Zweitens müssen dadurch erhebliche betriebliche Interessen beeinträchtigt sein, etwa infolge der Belastungen mit den Entgeltfortzahlungskosten.
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