Kündigung und Aufhebungsvertrag

Sozialrechtliche Auswirkungen

Arbeitsrechtliche Fragen rund um das Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag gehören zum arbeitsrechtlichen Beratungsalltag. Neben individual- und kollektivrechtlichen Fragen – hiermit beschäftigen sich Fachanwälte und Mitarbeiter der HR-Abteilungen ständig – sollten aber auch die sozialrechtlichen Aspekte von Kündigung und Aufhebungsvertrag mitbedacht und berücksichtigt werden – und dieses nicht nur auf Seiten des Arbeitnehmers. Fehler im Bereich des Sozialrechts können nämlich nicht unwesentliche Auswirkungen im Arbeitsrecht haben, bspw. Schadensersatzansprüche sowie Anfechtungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers. Und damit wird das Sozialrecht unmittelbar im Arbeitsrecht wirksam und hat hier existenzielle Bedeutung.

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 Bild: pathdoc/stock.adobe.com
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Interesse des Arbeitgebers an der sozialrechtlichen Fragestellung

Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist es dem Arbeitgeber wichtig, dass es sich erstens um einen wirksamen und damit nicht anfechtbaren Vertrag handelt und zweitens, dass er mit keinen weiteren Ansprüchen – etwa auf Schadensersatz – konfrontiert wird bzw. werden kann (vgl. zusammenfassend und ausführlich MHdB ArbR/Greiner, 2021, Bd.2: Individualarbeitsrecht II,Aufhebungsvertrag§ 135Rn. 8 und 9, mit weiteren Nachweisen auf die einschlägige Rechtsprechung).

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Prof. Tobias Noll

Prof. Tobias Noll
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Strafrecht und Sozialrecht, Professur SRH Hochschule Heidelberg

· Artikel im Heft ·

Kündigung und Aufhebungsvertrag
Seite 46 bis 49
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