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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung erfolgreich
Eine in der Strafjustiz beschäftigte Schreibkraft erhielt am 11.2.2019 morgens um 9:00 Uhr den Auftrag, ein Strafurteil zu schreiben, für dessen Absetzung die Frist abzulaufen drohte. Die Mitarbeiterin gab gegen 10:00 Uhr die Akte der Geschäftsleiterin zurück mit der Bemerkung, dass sie umfangreiche Vorstrafen nicht erfassen könne.
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