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 Bild: pixabay.com
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Lesedauer: ca. 2 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung erfolgreich

Eine in der Strafjustiz beschäftigte Schreibkraft erhielt am 11.2.2019 morgens um 9:00 Uhr den Auftrag, ein Strafurteil zu schreiben, für dessen Absetzung die Frist abzulaufen drohte. Die Mitarbeiterin gab gegen 10:00 Uhr die Akte der Geschäftsleiterin zurück mit der Bemerkung, dass sie umfangreiche Vorstrafen nicht erfassen könne.

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