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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Kündigungsausschluss im ärztlichen Weiterbildungsverhältnis
Eine approbierte Ärztin schloss mit einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) ein Arbeitsverhältnis zur Weiterbildung zur Fachärztin für Dermatologie und Venerologie ab. Die vereinbarte Vergütung lag bei 4.435 Euro brutto monatlich und entsprach damit in etwa der Anfangsvergütung der Ärzte in der untersten Tarifgruppe. Die Weiterbildung zum Facharzt dauert 60 Monate.
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