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AKTUELL - Brennpunkt
Kündigungsschutz für abberufenen GmbH-Geschäftsführer?
Am 22.8.2019 wurde beim 2. Senat des BAG ein Verfahren unter dem Az. 2 AZR 2/19 durch Vergleich erledigt. Ein solcher Vergleich ist normalerweise nicht spektakulär, da § 278 Abs. 1 ZPO die Gerichte aller Instanzen verpflichtet, in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits bedacht zu sein.
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