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 Bild: pixabay.com
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Lesedauer: ca. 3 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Kündigungsschutzprozess: Wahrheitswidriger Vortrag

Der Mitarbeiter eines Unternehmens, das Tief- und Gleisbauarbeiten durchführt, veröffentlichte auf Facebook in einer für jeden zugänglichen Gruppe Fotos von Gleisbaustellen seines Arbeitgebers. Er wurde deswegen abgemahnt und aufgefordert, die Fotos zu löschen. Die hierzu gesetzte Frist verstrich ergebnislos. Daraufhin kündigte das Unternehmen.

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