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 Bild: pixabay.com
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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Kuriose Kündigung

Das LAG Köln entschied mit Urteil vom 27.5.2021 (6 Sa 20/21, rk.), dass eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses hinreichend bestimmt formuliert sein muss – sonst ist sie unwirksam.

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