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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Leugnen des Holocaust rechtfertigt fristlose Kündigung
Der Kläger war bei einer Arzneimittelherstellerin als Senior Key Account Manager gegen ein Jahresgrundgehalt von 105.600 Euro zzgl. einer erfolgsabhängigen variablen Vergütung beschäftigt. Er befand sich auf einem gynäkologischen Fachkongress im Ausland. Im Verlauf einer politischen Diskussion mit Kollegen und Kunden thematisierte der Kläger den Holocaust.
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