Liebe Leserinnen, liebe Leser,

1105
 Bild: David Schwarzenberg/Pixabay
Bild: David Schwarzenberg/Pixabay

das sog. Homeoffice, für die meisten vermutlich korrekterweise als mobiles Arbeiten ausgestaltet, erfreut sich weiter größter Beliebtheit. Zahlreiche Arbeitnehmer arbeiten nicht in ihrem klassischen Büro im Betrieb. Eine Umfrage des Münchner ifo-Instituts hat im zweiten Quartal dieses Jahres einen Anteil von knapp 25% ermittelt. Das ist ein Trend, der sich wohl nicht mehr umkehren wird, betrachtet man die Rahmenbedingungen: Das Angebot, flexibel arbeiten zu können, ist in Zeiten des Arbeitskräftemangels schlichtweg eine Notwendigkeit – kein Arbeitgeber wird, so denn die Voraussetzungen gegeben sind (das ifo-Institut geht insgesamt von einem Homeoffice-Potenzial von 56% aus), neue Mitarbeiter mit einer hundertprozentigen Präsenzpflicht im Büro mehr finden können. Hinzu kommt der Druck natürlich auch aus der Belegschaft selbst, hat sie doch die Vorzüge dieser Arbeitsform während der Corona-Pandemie kennenlernen dürfen. Aber auch das Einsparpotenzial ist beträchtlich, nicht nur auf Seiten des Arbeitgebers (Stichwort Verringerung der Bürofläche), auch in Sachen Energieverbrauch. So hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wegen des Ukraine-Kriegs eine freiwillige höhere Homeoffice-Nutzung vorgeschlagen, um weniger fossile Brennstoffe zu verbrauchen, die noch immer zu einem großen Teil aus dem mit Sanktionen belegten Russland stammen.

Was es arbeits- und datenschutzrechtlich mit dem sehr weit gefassten mobilen Arbeitsmodell „Work from anywhere“ auf sich hat und welche Fallstricke dort lauern, haben unsere Autoren passend zum Sommer unter dem Titel „Arbeiten unter Palmen“ ab S.14 in dieser Ausgabe zusammengetragen.

Sie möchten unsere Premium-Beiträge lesen, sind aber kein Abonnent? Testen Sie AuA-PLUS+ 2 Monate inkl. unbegrenzten Zugriff auf alle Premium-Inhalte, die Arbeitsrecht-Kommentare und alle Dokumente der Genios-Datenbank.

AttachmentSize
Beitrag als PDF herunterladen153.04 KB

· Artikel im Heft ·

Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Seite 1
Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

seit einiger Zeit schränken Unternehmen zunehmend die Möglichkeit ein, mobil oder aus dem Homeoffice zu arbeiten, zuletzt bspw. der Versandhändler

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Was bedeutet „Diversity“ in der Arbeitswelt?

Am 28. Mai 2024 war der Deutsche Diversity-Tag. Der Deutsche Diversity-Tag wird jährlich vom Charta

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

das Thema New Work ist vielschichtig und spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie omnipräsent (einige würden sagen, zu präsent). Dabei

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Das Hausrecht

Der Arbeitgeber hat das Hausrecht im Betrieb, d. h. entscheidet über den Zutritt, wobei er sich nicht diskriminierend i. S. d. AGG

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

„Tschüss, schönes Wochenende – ich arbeite nächste Woche von zu Hause!“: Hätte dieser Satz vor der Corona-Pandemie noch Fragezeichen beim

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Neue betriebliche Corona-Regeln seit Ende März

Am 18.3.2022 wurde im Bundeskabinett die neu gefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung verkündet. Die