Lesedauer: ca. 1 Minute
EDITORIAL
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
das Thema ESG stand bisher nicht zwingend ganz oben auf der Agenda von Arbeitsrechtlern und Personalabteilungen. Doch so sind bspw. spätestens seit Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu Beginn des Jahres Arbeitgeber zur „angemessenen Entlohnung“ verpflichtet. Zudem müssen (bald nicht nur) börsennotierte Unternehmen für eine nachhaltige Vergütung sorgen.
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