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 Bild: rangizzz/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 2 Minuten
EDITORIAL

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur „Dauer der Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber“ waren 2023 mehr als 40% der Erwerbstätigen seit mindestens zehn Jahren bei ihrem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt.

Wie Unternehmen auch auf dem Arbeitnehmermarkt überzeugen und Beschäftigte langfristig binden können, diskutieren Dr. Jan Tibor Lelley und Armin Franzmann im Wortwechsel ab S.30 in dieser Ausgabe.

Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen gibt es neben der Kündigung u.a. die alternative Möglichkeit des Abschlusses eines Aufhebungsvertrags zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem. Diese Art der einvernehmlichen Beendigung hat sowohl Vor- als auch Nachteile, die Benjamin Onnis und Meltem Kaya-Simsek zusammen mit inhaltlichen und formalen Anforderungen auf S.14ff. beleuchten.

Geht es bspw. i.R.v. Restrukturierungsmaßnahmen um einen Personalabbau in größerem Umfang, stellen sog. Klageverzichtsprämien zudem ein Instrument dar, mit dem sich die Zahl potenzieller Kündigungsschutzklagen reduzieren und mehr Rechtssicherheit auf Unternehmensseite erreichen lassen. Den Beitrag von Dr. Andreas Schöberle dazu lesen Sie ab S.20.

An dieser Stelle möchte ich mich im Namen des gesamten AuA-Teams bei unserer (nun ehemaligen) Kollegin Sabrina Foth bedanken. Ihre insgesamt 18 Jahre bei der Huss-Medien GmbH hat sie seit 2019 in der Redaktion der AuA verbracht (und gehörte damit ganz eindeutig zu den o.g. 40%). Alles Gute, Sabrina!

Auf lachende und weinende Augen und Türen, die sich an einem Ort schließen und an einem anderem öffnen, verzichte ich hier. Nichtsdestotrotz freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mit Bianca Ierullo, die nun Teil unseres Teams wird. Willkommen, Bianca!

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