Liebe Leserinnen, liebe Leser,

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 Bild: rangizzz/stock.adobe.com
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ein turbulentes Jahr liegt hinter uns und während die einen noch im Urlaub weilen und ihre Auszeit genießen, stecken die anderen bereits mitten im HR-Alltag. Grund genug, auch für uns gleich wieder durchzustarten mit drei Beiträgen zu den sog. Basics der arbeitsrechtlichen Personalarbeit: Wir widmen uns u.a. ausführlich den Zielvereinbarungen und zeigen, was Personaler im arbeitsgerichtlichen Verfahren erwartet sowie bei der Arbeitsvertragsgestaltung und -kontrolle zu beachten ist, damit die Grundlagen auch 2025 sitzen.

Den Jahresbeginn wollen wir zudem nutzen, um einmal Danke zu sagen! Danke, an die treue Leserschaft, die uns nun schon in den 80. Jahrgang begleitet. Danke an die zahlreichen Teilnehmer, die uns in diesem Jahr mit dem 20. Kongress ein tolles Jubiläum bescheren: Im Steigenberger Hotel am Kanzleramt begrüßen wir dieses Mal u.a. Arbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger, BAG-Präsidentin Inken Gallner, Prof. Dr. Gregor Thüsing, Prof. Dr. Arnd Diringer sowie Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink. Die Themen reichen von KI über Entgelttransparenz sowie Druck- und Verdachtskündigung, Direktionsrecht, Betriebsratswahl, Suchtmittel im Betrieb bis hin zur Pflege und Altersvorsorge in der betrieblichen Praxis. Etwas detaillierter gibt unser Einhefter in der Mitte dieser Ausgabe Auskunft. Und ganz genau nachlesen und anmelden können Sie sich via www.kongress-arbeitsrecht.de

Andreas Krabel

Andreas Krabel
Chefredakteur
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· Artikel im Heft ·

Liebe Leserinnen, liebe Leser,
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Body Teil 1

Blicken wir zunächst auf die Definition, die uns als Grundlage der folgenden Ausführungen dienen soll: Zielvereinbarungen sind

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Body Teil 1

Vor dem LAG Köln stritten die Parteien über Schadensersatz wegen einer unterbliebenen Zielvereinbarung für die Jahre 2020 und 2021. Der Kläger war

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Body Teil 1

es ist ein Thema, um das eine Vielzahl von Unternehmen in diesem Jahr wohl nicht herumkommen wird: Ein Stellenabbau ist i.d.R. für alle

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Body Teil 1

Move it, move it

Schneller, flexibler und kundenorientierter? Längst machen die Anforderungen der VUKA-Welt (VUKA steht für

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Body Teil 1

mit dem Titelthema dieser Ausgabe lösen wir das Versprechen ein, die Basics nicht außer Acht zu lassen. Gerade die Zusammenarbeit mit dem

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Problempunkt

Der beklagte Konzern schloss für seine außertariflichen Beschäftigten (AT-Beschäftigte) im Innendienst eine