Marburger Bund kündigt TV-Ärzte/VKA

1105
 Bild: pixabay.com
Bild: pixabay.com

Der Marburger Bund hat Teile des TV-Ärzte/VKA gekündigt. Der Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen für die Ärztinnen und Ärzte bundesweit an den kommunalen Krankenhäusern. Gekündigt wurden die Regelungen zur Rufbereitschaft sowie die Entgelttabelle. Damit wird es in den anstehenden Tarifverhandlungen – wie üblich – um eine Steigerung der Tarifentgelte gehen und zudem um Fragen rund um die Rufbereitschaft. Nach der jüngsten Entscheidung des BAG zu diesem Themenkomplex (BAG, Urt. v. 25.3.2021 – 6 AZR 264/20) wandelt sich tarifwidrig angeordnete Rufbereitschaft nicht automatisch in Bereitschaftsdienst um.

Die Tarifverhandlungen werden zwischen der VKA und dem Marburger Bund geführt und im Oktober beginnen.

Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2018 folgt nun der 2. Band!
Für das Buch #AllesRechtKurios hat der bekannte Juraprofessor Arnd Diringer wieder amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zusammengetragen.

AttachmentSize
Beitrag als PDF herunterladen117.99 KB

· Artikel im Heft ·

Marburger Bund kündigt TV-Ärzte/VKA
Seite 31
Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Am 4.5.2022 gelang den Tarifvertragsparteien VKA und Marburger Bund eine Einigung für den TV-Ärzte/VKA, am 18.5.2022 folgte ein

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Im TV-Ärzte/VKA wurde im Jahr 2020 die Regelung eingeführt, dass verspätet aufgestellte Dienstpläne zu einem Zuschlag für

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Die VKA hat mit dem Marburger Bund im Nachgang zur TVöD-Lohnrunde eine Tarifeinigung erzielt. Diese sieht zwei Entgelterhöhungen vor,

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Die verspätete Aufstellung des Dienstplans i. S. d. § 10 Abs. 11 Satz 1 TV-Ärzte/VKA führt zur Verpflichtung einer Zulagenzahlung

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Ausgangssituation

Die Arbeitsentgelte in der Pflege werden aktuell durch verschiedene Regelungskomplexe beeinflusst. Im Februar 2022

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Rechtliche Grundlagen

Unter Arbeitnehmerüberlassung versteht man die zeitlich begrenzte Überlassung eines Arbeitnehmers durch den