Der Marburger Bund hat Teile des TV-Ärzte/VKA gekündigt. Der Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen für die Ärztinnen und Ärzte bundesweit an den kommunalen Krankenhäusern. Gekündigt wurden die Regelungen zur Rufbereitschaft sowie die Entgelttabelle. Damit wird es in den anstehenden Tarifverhandlungen – wie üblich – um eine Steigerung der Tarifentgelte gehen und zudem um Fragen rund um die Rufbereitschaft. Nach der jüngsten Entscheidung des BAG zu diesem Themenkomplex (BAG, Urt. v. 25.3.2021 – 6 AZR 264/20) wandelt sich tarifwidrig angeordnete Rufbereitschaft nicht automatisch in Bereitschaftsdienst um.
Die Tarifverhandlungen werden zwischen der VKA und dem Marburger Bund geführt und im Oktober beginnen.
Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2018 folgt nun der 2. Band!
Für das Buch #AllesRechtKurios hat der bekannte Juraprofessor Arnd Diringer wieder amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zusammengetragen.
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