Direkt zum Inhalt
 Bild: hobbitfoot/stock.adobe.com
Bild: hobbitfoot/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 12 Minuten
ARBEITSRECHT

Massenentlassungsanzeige formulieren

Sollangaben in § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG nicht erforderlich für Wirksamkeit

Das Problem

Die Formulare der Bundesagentur für Arbeit für die Massenentlassungsanzeige (BA-KSchG 2 – 05/2022) bezeichnen die Sollangaben aus § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG ausdrücklich als freiwillig: „Alle Angaben sind freiwillig. Sie können die Liste auch später nachreichen.“

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium