Massenentlassungsanzeige formulieren

Sollangaben in § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG nicht erforderlich für Wirksamkeit

Mussangaben müssen gemacht werden – Sollangaben sollen gemacht werden. So eindeutig formuliert es § 17 KSchG – könnte man meinen. Welche Schwierigkeiten die wirksame Erstattung einer Massenentlassungsanzeige mit sich bringt und wie mit den Sollangaben zu verfahren ist, erläutert dieser Beitrag.

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 Bild: hobbitfoot/stock.adobe.com
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Das Problem

Die Formulare der Bundesagentur für Arbeit für die Massenentlassungsanzeige (BA-KSchG 2 – 05/2022) bezeichnen die Sollangaben aus § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG ausdrücklich als freiwillig: „Alle Angaben sind freiwillig. Sie können die Liste auch später nachreichen.“

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Dr. Anne Dziuba

Dr. Anne Dziuba
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnerin, ADVANT Beiten, München

· Artikel im Heft ·

Massenentlassungsanzeige formulieren
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