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ARBEITSRECHT
Massenentlassungsanzeige formulieren
Sollangaben in § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG nicht erforderlich für Wirksamkeit
Das Problem
Die Formulare der Bundesagentur für Arbeit für die Massenentlassungsanzeige (BA-KSchG 2 – 05/2022) bezeichnen die Sollangaben aus § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG ausdrücklich als freiwillig: „Alle Angaben sind freiwillig. Sie können die Liste auch später nachreichen.“
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