Massenentlassungsanzeige formulieren

Sollangaben in § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG nicht erforderlich für Wirksamkeit

Mussangaben müssen gemacht werden – Sollangaben sollen gemacht werden. So eindeutig formuliert es § 17 KSchG – könnte man meinen. Welche Schwierigkeiten die wirksame Erstattung einer Massenentlassungsanzeige mit sich bringt und wie mit den Sollangaben zu verfahren ist, erläutert dieser Beitrag.

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 Bild: hobbitfoot/stock.adobe.com
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Das Problem

Die Formulare der Bundesagentur für Arbeit für die Massenentlassungsanzeige (BA-KSchG 2 – 05/2022) bezeichnen die Sollangaben aus § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG ausdrücklich als freiwillig: „Alle Angaben sind freiwillig. Sie können die Liste auch später nachreichen.“

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Dr. Anne Dziuba

Dr. Anne Dziuba
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnerin, ADVANT Beiten, München

· Artikel im Heft ·

Massenentlassungsanzeige formulieren
Seite 26 bis 29
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Body Teil 1

Problempunkt

Nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG führten Fehler im Massenentlassungsverfahren bzw. eine fehlerhaft

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Problempunkt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung, die der Beklagte im Dezember 2020 zum 31.3.2021

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Im vorliegenden Fall stritten die Parteien über die (vermeintliche) Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch

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Die Klägerin war als Flugkapitänin tätig. Am 30.6.2020 stellte der Arbeitgeber den Geschäftsbetrieb mit sofortiger

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●Problempunkt

Die Parteien streiten – zweitinstanzlich noch – über die Zahlung einer Abfindung. Der 1961 geborene Kläger war seit 1989

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Erheblich verschärfte Anforderungen

Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, bis zum 31.7.2022 Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen