Maximale Verlängerung?

Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis
Das BAG hatte über einen eher ungewöhnlichen Fall zu urteilen. Ungewöhnlich zum einen, da in einem Arbeitsvertrag sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von drei Jahren vorgesehen war. Außerdem klagte nicht etwa der Mitarbeiter gegen das Unternehmen, sondern vice versa.
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1 Der Fall im Einzelnen

Der Arbeitgeber wollte den Beschäftigten nach erklärter arbeitnehmerseitiger Kündigung tatsächlich für diese lange Dauer der Kündigungsfrist an das Arbeitsverhältnis binden. Der Arbeitnehmer hielt die lange Frist für unwirksam. Sie behindere ihn in seiner grundgesetzlich geschützten Berufsfreiheit. Das höchste deutsche Arbeitsgericht gab ihm Recht (BAG, Urt. v. 26.10.2017 – 6 AZR 158/16).

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Amelie Bernardi

Amelie Bernardi
RA und FA für Arbeitsrecht

· Artikel im Heft ·

Maximale Verlängerung?
Seite 84 bis 85
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