Mitarbeiterbeurteilung

Einsatzmöglichkeiten und Mitbestimmung
Mitarbeiterbeurteilungen sind in den Unternehmen weit verbreitet. Dabei unterscheiden sich die Methoden durchaus erheblich und verfolgen auch unterschiedlichste Zwecke. Gleichwohl unterliegen alle – heißen sie nun Leistungsbeurteilung, 360-Grad-Feedback, Performance-Beurteilung oder Potenzialanalyse – gemeinsamen rechtlichen Regeln, insbesondere der Mitbestimmung des Betriebsrats.
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1 Grundsätzlicher Zweck und rechtliche Grundlagen: Überblick

Eine Mitarbeiterbeurteilung kann im Prinzip zwei Zielrichtungen verfolgen: Mitarbeiterentwicklung und Vergütungsfindung. Freilich sind auch Mischformen möglich, die Beurteilung zu nutzen.

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Alexander R. Zumkeller

Alexander R. Zumkeller

· Artikel im Heft ·

Mitarbeiterbeurteilung
Seite 704 bis 706
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