Der Antragsteller, der für den Gemeinschaftsbetrieb der Antragsgegnerinnen gebildete örtliche Betriebsrat, verfolgte mit seinen Anträgen vor dem LAG Köln das Ziel, die Unzuständigkeit des Gesamtbetriebsrats der Arbeitgeberinnen für die Einführung von Microsoft Office 365 feststellen zu lassen.
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Problempunkt
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