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 Bild: pixabay.com
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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Mitbestimmung bei der Stufenzuordnung

Die Stufenzuordnung ist als Teil der Eingruppierung auch Teil der Mitbestimmung i. S. d. § 99 BetrVG, so das BAG in seinem Beschluss vom 20.1.2021 (4 ABR 1/20). In dem Verfahren ging es zunächst um Versetzungen, denen der Betriebsrat im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens gem. § 99 BetrVG zustimmte.

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