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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Mitbestimmung bei der Stufenzuordnung
Die Stufenzuordnung ist als Teil der Eingruppierung auch Teil der Mitbestimmung i. S. d. § 99 BetrVG, so das BAG in seinem Beschluss vom 20.1.2021 (4 ABR 1/20). In dem Verfahren ging es zunächst um Versetzungen, denen der Betriebsrat im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens gem. § 99 BetrVG zustimmte.
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