Mitbestimmung bei Nutzungsverbot für private Mobiltelefone

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 Bild: pixabay.com
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Dem Betriebsrat steht ein Mitbestimmungsrecht in Fragen der Ordnung und des Verhaltens im Betrieb zu (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Immer wieder kommt es zu Abgrenzungsschwierigkeiten, ob eine Anordnung die Ordnung des Betriebs betrifft oder das Arbeitsverhalten, d. h. Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird. Solche Maßnahmen sind mitbestimmungsfrei.

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Dr. Claudia Rid

Dr. Claudia Rid
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, München

· Artikel im Heft ·

Mitbestimmung bei Nutzungsverbot für private Mobiltelefone
Seite 50
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