Lesedauer: ca. 2 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Mitbestimmung beim Absehen von Ausschreibungen?
Einige Personalvertretungsgesetze sehen die Mitbestimmung des Personalrats vor, wenn der Arbeitgeber von der Ausschreibung einer freien Stelle absehen möchte – also auf die Ausschreibung verzichtet. Dazu hat das BVerwG entschieden, dass eine Verpflichtung zur Ausschreibung nicht aus diesem Mitbestimmungstatbestand selbst zu entnehmen ist.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
