Mitbestimmung des Betriebsrats bei Hinausschieben der Regelaltersgrenze

1105
 Bild: pixabay.com
Bild: pixabay.com

§ 41 Satz 3 SGB VI räumt den Arbeitsvertragsparteien die Möglichkeit ein, bei einer vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Regelaltersgrenze den Beendigungszeitpunkt durch Vereinbarung hinauszuschieben.

Vor dem LAG München (Beschl. v. 29.5.2020 – 3 TaBV 127/19) stritten die Betriebsparteien darüber, ob bei einem solchen Hinausschieben der Betriebsrat unter dem Gesichtspunkt der Einstellung (§ 99 Abs. 1 BetrVG) zu beteiligen ist. Dies hat das Gericht im Ergebnis bejaht.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Dr. Claudia Rid

Dr. Claudia Rid
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, München

· Artikel im Heft ·

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Hinausschieben der Regelaltersgrenze
Seite 50
Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Mit einer umstrittenen Rechtsfrage befasste sich das LAG Baden-Württemberg in einem Urteil vom 30.4.2020 (3 Sa 98/19). Es geht um die

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Vor dem Hintergrund eines virulenten Fachkräftemangels sowie einer fortschreitenden Überalterung der Gesellschaft rückt

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Sieht eine Vereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vor, können die

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Ausgangslage

Im Rahmen des Sozialschutz-Pakets zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie beschloss die Bundesregierung im März 2020 eine

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

HR-Instrumente

Wahl der Beschäftigungsform

Ein Personalbedarf im Unternehmen kann in verschiedenen Beschäftigungsformen gedeckt

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Der Anstellungsvertrag eines Head of Regulatory Affairs enthielt einen § 4 mit der Überschrift „Kündigung“. Die ersten fünf Absätze