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 Bild: pixabay.com
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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Mitwirkungsobliegenheiten bei Urlaub Langzeitkranker

Die Parteien stritten über die Urlaubsabgeltung für das Jahr 2016. Auf das Arbeitsverhältnis fand der TVöD Anwendung. Demnach hatte der Kläger Anspruch auf 30 Urlaubstage. Zur Übertragung des Resturlaubs aus dem Vorjahr in das neue Jahr regelt der Tarifvertrag: „Im Falle der Übertragung muss der Erholungsurlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres angetreten werden.

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