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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Nachtschicht schließt Bereitschaftsdienst nicht aus

Regelmäßige Arbeitszeit oder Bereitschaftsdienst? Für die Nachtschicht des Klägers hatte darüber jüngst das BAG zu entscheiden. Der Altenpfleger leistete in der jeweils zweiten Woche seines Arbeitszeitturnus eine Schicht von 20:15 Uhr bis 8:05 Uhr, wobei der Arbeitsaufwand von den Bedürfnissen der zu betreuenden Heimbewohner abhing.

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