Neue Aufgabe für Personalleiter?
1 Gesetzliche Regelung
Nach einem Urteil des LAG Baden-Württemberg soll der Mitarbeiter Auskunft über sämtliche personenbezogenen Daten aus dem Beschäftigungsverhältnis verlangen können. In Rede steht auch die Herausgabe einer entsprechenden Kopie sämtlicher Daten. Was aber sind die genauen Anforderungen, welche Fristen sind zu beachten und hat eine ungenügende Auskunftserteilung nachteilige Folgen?
Die DSGVO sieht in Art. 15 einen umfangreichen Auskunftsanspruch vor, der auch von Arbeitnehmern als Betroffenen der Datenverarbeitung gegenüber dem Arbeitgeber als Verantwortlichen geltend gemacht werden kann:
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Prof. Dr. Michael Fuhlrott
· Artikel im Heft ·
Woraus ergeben sich die Auskunftsansprüche?
Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat jede Person das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer
Anspruchsinhalt
Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat jeder Betroffene das Recht – also einen Auskunftsanspruch – zu erfahren, ob, wie und welche
Problempunkt
Mit Einführung des Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber grundsätzlich einen Anspruch auf
Beachtung datenschutzrechtlicher Grundsätze der BR-Arbeit
Der neu geschaffene § 79a Satz 1 BetrVG bestimmt, dass der Betriebsrat bei der
Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden
Vor dem LAG Baden-Württemberg klagte ein Werbetechniker auf immateriellen Schadensersatz wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und