Neue Aufgabe für Personalleiter?

Beantwortung arbeitnehmerseitiger Auskunftsbegehren nach DSGVO
Das neue Datenschutzrecht ist nunmehr rund ein Jahr in Kraft. Auch die ersten Urteile hierzu gibt es zwischenzeitlich. Insbesondere eine aktuellere Entscheidung zum arbeitnehmerseitigen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO sorgt derzeit für Unruhe und Beschäftigung in Personalabteilungen.
1105
 Bild: BillionPhotos.com/stock.adobe.com
Bild: BillionPhotos.com/stock.adobe.com

1 Gesetzliche Regelung

Nach einem Urteil des LAG Baden-Württemberg soll der Mitarbeiter Auskunft über sämtliche personenbezogenen Daten aus dem Beschäftigungsverhältnis verlangen können. In Rede steht auch die Herausgabe einer entsprechenden Kopie sämtlicher Daten. Was aber sind die genauen Anforderungen, welche Fristen sind zu beachten und hat eine ungenügende Auskunftserteilung nachteilige Folgen?

Die DSGVO sieht in Art. 15 einen umfangreichen Auskunftsanspruch vor, der auch von Arbeitnehmern als Betroffenen der Datenverarbeitung gegenüber dem Arbeitgeber als Verantwortlichen geltend gemacht werden kann:

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Prof. Dr. Michael Fuhlrott

Prof. Dr. Michael Fuhlrott
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, FUHLROTT Arbeitsrecht, Hamburg

· Artikel im Heft ·

Neue Aufgabe für Personalleiter?
Seite 336 bis 338
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Beachtung datenschutzrechtlicher Grundsätze der BR-Arbeit

Der neu geschaffene § 79a Satz 1 BetrVG bestimmt, dass der Betriebsrat bei der

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

● Problempunkt

Zu allen Arbeitnehmern, die ein Arbeitgeber beschäftigt, verarbeitet er in erheblichem Umfang personenbezogene Daten

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Vor dem LAG Baden-Württemberg klagte ein Werbetechniker auf immateriellen Schadensersatz wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Was ist KI?

Obwohl KI mittlerweile in aller Munde ist, gibt es bislang keine anerkannte Definition. Nach allgemeiner Auffassung

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Die Reichweite des immateriellen Schadensersatzanspruchs gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO ist nach wie vor nicht abschließend geklärt. Danach hat