Neue „Spielregeln“ für Entgeltsysteme?!

Rechtsprechung und EU-Richtlinie

Mit seinem Urteil vom 16.2.2023 (8 AZR 450/21) hat das BAG die Durchsetzung von Vergütungsdifferenz- und Entschädigungsansprüchen wegen Geschlechterdiskriminierung gestärkt. Wenig später ist zur Verbesserung der Entgelttransparenz und der Durchsetzung der Entgeltgleichheit bei Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit im Juni 2023 die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 in Kraft getreten, die bis zum 7.6.2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Was bedeutet dies für die Entgeltfindung und Entgeltsysteme?

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 Bild: ymart/stock.adobe.com
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Noch kein Ende des Gender Pay Gap

Obwohl der Gender Pay Gap seit einigen Jahren ein sehr präsentes Thema ist und das Entgelttransparenzgesetz seit seiner Einführung im Jahr 2017 das Ziel verfolgt, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen (§ 1 EntgTranspG), ist der Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern nach wie vor nicht geschlossen. Arbeitnehmerinnen haben 2023bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie 6% weniger als ihre männlichen Kollegen verdient; dies, obwohl Arbeitgeber in der gesamten Europäischen Union nach Art. 157 Abs.

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Markus Künzel

Markus Künzel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, ADVANT Beiten

Dr. Sebastian Kroll

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· Artikel im Heft ·

Neue „Spielregeln“ für Entgeltsysteme?!
Seite 48 bis 51
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