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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Nichtigkeit des zweiten Arbeitsverhältnisses
Die Parteien streiten in diesem Fall um Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und um dessen Bestand. Der Kläger besaß ein Hauptarbeitsverhältnis mit einer 40-Stunden-Woche und ging zusätzlich mit dem Beklagten ein weiteres Arbeitsverhältnis als Wasserwart nach dem TVöD ein. Vereinbart wurden 60,5 Stunden pro Monat. Aufgrund von Unstimmigkeiten bzgl.
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