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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Obacht bei der Erteilung von Zwischenzeugnissen
Nicht wenige Arbeitgeber sind geneigt, unliebsame Mitarbeiter durch die Erteilung extrem wohlwollender Zwischenzeugnisse „wegzuloben“. Dies kann zu unliebsamen Konsequenzen führen, wie eine durchaus kritikwürdige Entscheidung des LAG Hamm vor Augen führt (Urt. v. 3.5.2022 – 14 Sa 1350/21).
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