Ausgangslage und Problemstellung
Gelegentlich besteht die Auffassung, der längerfristig erkrankte Mitarbeiter könne wenigstens doch insoweit in Anspruch genommen werden, wie er seine Leistungsfähigkeit selbst nicht als eingeschränkt sieht. Warum soll der Mitarbeiter, der einen Beinbruch erlitten hat, so wird argumentiert, nicht wenigstens noch telefonische Kundenberatung ausführen oder Anrufe der Kunden und deren Beratungswünsche entgegennehmen können? Das habe doch – zwischen den Beteiligten erkennbar – keinen negativen Einfluss auf die Genesung.
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Oliver Land

Dr. Frank Wetzling

· Artikel im Heft ·
Mit einer vielbeachteten Entscheidung vom 8.9.2021 (5 AZR 149/21) hat das BAG erkannt, dass im Fall, dass ein Arbeitnehmer, der sein
● Problempunkt
Der Kläger war seit 15.11.2021 bei der Beklagten als Produktionsleiter beschäftigt. Am 26.10.2022 kündigte der
● Problempunkt
Die Beklagte betreibt eine Zahnarztpraxis und beschäftigt dort nicht mehr als zehn Arbeitnehmer. Die Klägerin war bei
Lockdown und Betriebsrisiko
Die im Rahmen eines allgemeinen „Lockdown“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie staatlich allgemein verfügte
Vor dem LAG Hamburg (Urt. v. 13.10.2021 – 7 Sa 23/21, rk.) stritten die Parteien über Annahmeverzugslohnansprüche für die Zeit November
In der Praxis wohl am häufigsten anzutreffen ist die Überwachung arbeitsunfähig gemeldeter Arbeitnehmer, bei denen entweder der Verdacht