Ausgangslage und Problemstellung
Gelegentlich besteht die Auffassung, der längerfristig erkrankte Mitarbeiter könne wenigstens doch insoweit in Anspruch genommen werden, wie er seine Leistungsfähigkeit selbst nicht als eingeschränkt sieht. Warum soll der Mitarbeiter, der einen Beinbruch erlitten hat, so wird argumentiert, nicht wenigstens noch telefonische Kundenberatung ausführen oder Anrufe der Kunden und deren Beratungswünsche entgegennehmen können? Das habe doch – zwischen den Beteiligten erkennbar – keinen negativen Einfluss auf die Genesung.
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Oliver Land

Dr. Frank Wetzling

· Artikel im Heft ·
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Lockdown und Betriebsrisiko
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Problempunkt
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