Occupational Options

Modifizierte Weiterbeschäftigung arbeitsunfähiger Mitarbeiter

In der Praxis zeigt es sich nicht selten, dass Mitarbeiter vertraglich weiterbeschäftigt werden, obwohl sie von einem Arzt arbeitsunfähig geschrieben wurden. Auf Wunsch oder doch wenigstens mit Einverständnis des Mitarbeiters werden erforderlich erscheinende Veränderungen der Arbeitsbedingungen, insbesondere Entlastungen, eingeräumt. Der Grund für die Weiterbeschäftigung ist vielfältig. Gelegentlich wird auf die Dringlichkeit übertragener Arbeiten hingewiesen. Es stünde keine Ersatzperson zur Verfügung und die Einschaltung von Drittstellen komme nicht in Betracht. Zudem ist es nicht selten der Wunsch des Mitarbeiters, unter geänderten Bedingungen seinen Aufgaben und seiner Verantwortung – trotz der attestierten Arbeitsunfähigkeit (AU) – weiter entsprechen zu können. Hieraus ergeben sich zahlreiche rechtlich zu klärende Fragen.

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 Bild: stokkete/stock.adobe.com
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Ausgangslage und Problemstellung

Gelegentlich besteht die Auffassung, der längerfristig erkrankte Mitarbeiter könne wenigstens doch insoweit in Anspruch genommen werden, wie er seine Leistungsfähigkeit selbst nicht als eingeschränkt sieht. Warum soll der Mitarbeiter, der einen Beinbruch erlitten hat, so wird argumentiert, nicht wenigstens noch telefonische Kundenberatung ausführen oder Anrufe der Kunden und deren Beratungswünsche entgegennehmen können? Das habe doch – zwischen den Beteiligten erkennbar – keinen negativen Einfluss auf die Genesung.

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Oliver Land

Oliver Land
LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Counsel, Bette Westenberger Brink, Mainz

Dr. Frank Wetzling

Dr. Frank Wetzling
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, Bette Westenberger Brink, Mainz

· Artikel im Heft ·

Occupational Options
Seite 14 bis 18
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