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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Offenbarungspflicht bei Freiheitsstrafe
Das LAG Baden-Württemberg (Urt. v. 21.2.2019 – 3 Sa 65/17, n. rk.) entschied u. a. über die Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung. Das Unternehmen hatte im November 2014 einen IT-Direktor zu einem Monatsgehalt von 8.000 Euro brutto eingestellt. Im Nachgang ergaben sich Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Abschlusszeugnisse und des Lebenslaufs.
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