Personalbuch 2023
Der Küttner feiert runden Geburtstag und wird 30: Das jährlich seit 1994 neu erscheinende und von erfahrenen Richtern, Anwälten und Steuerberatern bearbeitete Personalbuch ist aufgebaut wie ein Lexikon. Es enthält derzeit 472 Stichworte aus der betrieblichen Praxis von A wie A1-Bescheinigung, Abfindung, agiles Arbeiten bis Z wie Zielvereinbarung und Zurückbehaltungsrecht. Dabei werden auch neue und aktuelle Begriffe wie Crowdsourcing, freiwillige Versicherung, Grundrente, Transfergesellschaft, soziale Netzwerke, Werkvertrag, Whistleblowing und Covid-19 dargestellt. Jedes Stichwort wird aus arbeitsrechtlicher, lohnsteuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht kommentiert. Dieses Konzept sorgt für die umfassende, rasche und befriedigende Problemlösung in allen Fragen des Personalrechts. Ein ausführliches, 326-seitiges Stichwortregister erschließt das Werk über die Hauptstichworte hinaus.
Die 30. Auflage bringt das Werk auf den Stand 1.1.2023 von Rechtsprechung und Gesetzgebung. Neu sind die Stichworte Bürgergeld (ehem. ALG II), Betriebsprüfung, Geschäftsgeheimnis, mobiles Arbeiten (vereint mit ehem. Homeoffice), Mehrfachbeschäftigung und Probezeit. Eingeflossen sind u. a. im Bereich des Arbeitsrechts die Änderung des NachweisG (EU 2019/1952), HinweisgeberschutzG (EU 2019/1937), Pandemieregeln und -entscheidungen sowie neue Urlaubsrechtsprechung von EuGH und BAG zu Verfall, Verjährung und Hinweispflicht. Im Bereich des Sozialrechts sind Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, im Bereich des Steuerrechts, Änderungen durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 (z. B. Energiepreispauschale, Homeofficepauschale) zu nennen.
Der Küttner hat sich fest etabliert, ist renommiert und zitierfähig. Über die Onlineversion mittels Freischaltcode besteht zeit- und ortsunabhängig ein Zugriff auf das komplette Werk, die in ihm zitierte Rechtsprechung im Volltext, sämtliche zitierten Rechtsquellen einschließlich Verwaltungsanweisungen sowie verschiedene Musterformulare wie z. B. Arbeitsverträge, Abmahnung, Abfindungsvereinbarungen oder Sozialplan. Zum 1.7., 1.10. und 1.1. werden in der Onlineversion Updates der einzelnen Stichworte in Form von Anmerkungen zur Verfügung gestellt, mit denen die Onlineversion auf den jeweils aktuellen Rechtsstand gebracht wird.
Die Benutzerorientierung ist vorbildlich. Alphabetische Übersichten (z. B. der Kündigungsgründe: betriebsbedingte Rz. 27 ff., personenbedingte Rz. 14 ff., verhaltensbedingte Rz. 13 ff.; AGB-Klauseln unter Arbeitsvertrag Rz. 34 ff.; Arbeitnehmer (Begriff) Rz. 220 ff.; Arbeitsentgelt Rz. 126 ff.; Betriebsübergangsfälle Rz. 22 ff.), Tabellen (z. B. hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis Rz. 8; Anrechnung anderweitigen Einkommens Rz. 9 ff.) oder grafische Darstellungen (z. B. Auslandstätigkeit Rz. 36) verschaffen einen raschen Überblick selbst über komplexe rechtliche Strukturen. Beispiele und Formulierungsvorschläge helfen, teure Fehler zu vermeiden.
Das übersichtliche Layout, verwirklicht durch vorangestellte Gliederungen, Absätze, Fettdruck der Schlüsselworte und spärliche Verwendung von Abkürzungen sowie Verwendung von Randziffern, erleichtert die Arbeit. Alle Urteile werden im Text mit Datum, Aktenzeichen und Fundstelle zitiert, sodass sie gut recherchiert werden können.
Fazit: Die 30. Auflage ist am Puls der Zeit und zur Anschaffung uneingeschränkt zu empfehlen: Der Küttner gehört zur unabdingbaren Grundausstattung jeder Personalabteilung, aber auch von arbeitsrechtlich tätigen Anwälten, Verbandsvertretern, Beratern (Steuerberater, Payroll-Anbietern) oder SV-Trägern. Insbesondere die Verzahnung und integrierte Darstellung der drei Rechtsgebiete ist einzigartig, gelungen und praktisch sehr nützlich, da selbst versierte Arbeitsrechtler im Sozialversicherungs-/Steuerrecht oft „blinde Flecken“ haben. Happy 30th Anniversary & ad multos annos, Küttner!
Volker Stück
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